Mietbedingungen | Mietbedingungen |
|
Haus Strandperle
Vermietung von Ferienappartements auf der Insel Usedom 1. Zustand der Appartements Bei Einzug in das Appartement vergewissert sich der Mieter, dass keine Beschädigungen in dem Appartement vorhanden sind (betrifft auch das Inventar). Im Falle eventueller Beanstandungen sind diese spätestens am nächsten Werktag im „Haus Strandperle“-Büro mündlich oder schriftlich bekannt zu geben. Bei Beschädigungen oder Verlust von Geschirr ist eine Neuanschaffungsgebühr von € 2,50/Stück zu entrichten. Erfolgt keine Reklamation bis zu dem vorgenannten Zeitpunkt, erkennt der Mieter ausdrücklich den einwandfreien Zustand des Appartements und des Inventars an.
Diese Regelung gilt auch für die Qualität der vorgefundenen Reinigung. 2. Schlüssel
Die Schlüssel für das Appartement erhält der Mieter während der Bürozeiten im „Haus Strandperle“-Büro“ oder nach Vereinbarung. Die Kosten für die Wiederbeschaffung abhanden gekommener oder nicht abgegebener Schlüssel trägt der Mieter. 3. Wäsche
Bettwäsche und Handtücher werden nicht gestellt (Ausnahme: Haus Vincent, Zinnowitz und Haus Strandperle, Zinnowitz). 4. Hausordnung
Falls der Vermieter eine Hausordnung, die im Appartement oder im Hausflur ausliegt/hängt, aufgestellt hat, ist diese Vertragsbestandteil und wird vom Mieter anerkannt. 5. Haustiere Haustiere dürfen nicht mit in das Appartement genommen werden, es sei denn, in diesem Vertrag ist hierzu eine ausdrückliche Zustimmung erteilt worden. Sofern der Mieter gegen diese Bestimmung verstößt, verpflichtet er sich, bis 24 Stunden nach Bekanntwerden des Vertragsbruches das Appartement zu räumen.
Die nicht mehr genutzten, aber schon gezahlten Tagesmieten werden nicht erstattet. Es sei denn, „Haus Strandperle“ kann das Appartement neu vermieten. In diesem Fall steht „Haus Strandperle“ eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,00 zuzüglich MwSt. zu. 6. Überbelegung Wenn die im Vertrag vereinbarte Personenzahl um 1 Person überschritten wird, erhöht sich der Tagesmietpreis um € 10,00/Tag. Falls weitere zusätzliche Personen das Appartement bewohnen, ist „Haus Strandperle“ berechtigt, vom Mieter die Räumung des Appartements binnen 24 Stunden nach Bekanntwerden des Vertragsbruches zu verlangen.
Die nicht mehr genutzten, aber schon gezahlten Tagemieten werden nicht erstattet, es sei denn, „Haus Strandperle“ kann das Appartement neu vermieten. In diesem Fall steht „Haus Strandperle“ eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,00 zuzüglich MwSt. zu. 7. Überlassung an Dritte
Der Mieter ist nicht berechtigt, das Appartement an Dritte zu überlassen. Sofern der Mieter gegen diese Bestimmung verstößt, verpflichtet er sich, binnen 24 Stunden nach Bekanntwerden des Vertragsbruches das Appartement zu räumen. 8. Beschädigungen des Appartements und des Inventars
Der Mieter haftet für von ihm und den ihn begleitende Personen sowie seinen Besuchern verursachten Schäden. Er ist verpflichtet, „Haus Strandperle“ unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. 9. Rückgabe des Appartements Der Mieter ist verpflichtet, das Appartement am umseitig vereinbarten Abreisetag bis 10 Uhr zu räumen und sämtliche Schlüssel im „Haus Strandperle“ – Büro abzugeben (ggf. durch Einwurf in den Briefkasten). Bei nicht vertragsgemäßer pünktlicher Rückgabe des Appartements zum umseitig vereinbarten Zeitpunkt ist der Mieter verpflichtet, einen Betrag in Höhe eines Tagesmietsatzes zu zahlen.
Die Geltendmachung von Folgekosten und Schadenersatz z.B. für anderweitige Unterbringung nachfolgender Gäste, erneutes Anreisen der Reinigungskräfte etc. bleibt vorbehalten. 10. Rücktritt Bei Rücktritt des Mieters innerhalb von 60 Tagen vor Mietbeginn hat der Mieter 90% des Mietpreises für die gesamte Mietzeit zu zahlen, es sei denn, „Haus Strandperle“ gelingt es, das Appartement anderweitig zu gleichen Konditionen zu vermieten. Entsprechendes gilt, wenn der Mieter während der Mietzeit vorzeitig auszieht. Bei Rücktritt von mehr als 60 Tagen vor Mietbeginn steht „Haus Strandperle“ eine Pauschale für die mit dem Rücktritt verbundenen Kosten in Höhe von € 50,00 zzgl. MwSt. zu. Diese Gebühr wird bei der Erstattung der Mietpreisanzahlung in Abzug gebracht bzw. ist vom Mieter zu zahlen. Der Vermieter ist berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn der vereinbarte Mietzins oder die vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht oder unvollständig gezahlt werden.
„Haus Strandperle“ steht in diesem Falle eine Bearbeitungsgebühr von € 50,00 zzgl. MwSt. zu. 11 Änderungen bzw. Ergänzungen bereits abgeschlossener Mietverträge
„Haus Strandperle“ steht eine Pauschale für die mit der Änderung/Ergänzung eines bereits abgeschlossenen Mietvertrages verursachten Kosten in Höhe von € 50,00 zzgl. MwSt. zu. 12. Schlussbestimmungen/Erfüllungsort Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Mietvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt diese den Vertrag im Übrigen unberührt. Die Vertragschließenden werden die unwirksame Klausel durch eine dem tatsächlichen oder rechtlich beabsichtigten Zweck entsprechenden Bestimmung ersetzen. Erfüllungsort ist Zinnowitz.
|